| Länderfinanzausgleich

Politik ist gefragt, nicht die Justiz

Der Ministerrat hat die Klage von Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich beraten. „Gemeinsam mit neun weiteren Ländern werden wir in dem Verfahren Position beziehen", sagte Finanzminister Carsten Kühl. Bayern und Hessen verfolgen das Ziel, ihre Belastung im solidarischen System des Länderfinanzausgleichs auf juristischem Wege zu verringern.

"Der auch mit den Stimmen von Hessen und Bayern seinerzeit beschlossene Finanzausgleich war ein Kompromiss. Es ist schon bemerkenswert, wenn die Ländern Bayern und Hessen nun gegen ein Gesetz vorgehen, das ihre damaligen Ministerpräsidenten mit verhandelt haben", so Kühl zum Länderfinanzausgleich.

Mit der Vertretung der gemeinsamen Interessen bei der Verteidigung des bestehenden Finanzausgleichs hat die Verfahrensgemeinschaft den renommierten Staatsrechtler Prof. Dr. Stefan Korioth aus München beauftragt.

In der Stellungnahme des Landes Rheinland-Pfalz wird dargelegt, dass die von Bayern und Hessen angegriffenen Regelungen des Maßstäbe- und des Finanzausgleichsgesetzes im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehen. „Die Argumentation der Klageländer verkürzt die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Finanzausgleichs und stellt letztlich eine Instrumentalisierung des Verfassungsgerichts dar, um das politische Ziel einer Benachteiligung der finanzschwachen Länder auf juristischem Wege zu erreichen“, so Kühl.

„Unabhängig davon ist es eine Verschwendung von Zeit und Ressourcen, nun in ein langwieriges Verfahren einzutreten. Wir sollten ohne Schaum vor dem Mund unsere Finanzbeziehungen für die Zukunft regeln. Ab 2019 ist durch das Auslaufen des Solidarpaktes sowieso eine komplette Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen auf der Tagesordnung. Politik ist gefragt, nicht die Justiz“, so Kühl.

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