Diese bessere Erreichbarkeit bringt in der Folge auch die Ansiedlung und die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region mit sich. Dies alles sind Beiträge, um auch die jungen Menschen und ihre Familien in den ländlichen Räumen zu halten.
Auch die Transportwege werden kürzer - die überregionalen Fernverkehre werden über das Tal geführt, das Moseltal wird von Lärm und Abgasen entlastet.
Zusätzliche Impulse ergeben sich auch für den Flughafen Frankfurt-Hahn.
Der Bedarf für das Vorhaben - es handelt sich um ein Bundesfernstraßenprojekt in der Baulast des Bundes - wurde durch den Deutschen Bundestag gesetzlich festgestellt und ist damit demokratisch legitimiert. Die Abstimmung erfolgte 2003 unter der rot-grünen Bundesregierung.
Es handelt sich hier um ein Straßenbauprojekt von europäischer Bedeutung, es ist Teil einer großräumigen europäischen West-Ost-Achse, die den niederländischen und belgischen Raum mit dem Rhein-Main-Gebiet und Südwestdeutschland verbindet. Die Gerichte haben die Planung in einem mehrjährigen Rechtsstreit, der bis zu dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht ging, mehrmals überprüft und danach letztlich als ausgewogen und umweltkonform bestätigt.
Klagen des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), der die Verträglichkeit der Planungen mit den Belangen des Umweltschutzes bezweifelte, hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 2008 endgültig abgewiesen. Die Richter bestätigten: Wegen der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ist der Hochmoselübergang mit dem deutschen und dem europäischen Naturschutzrecht vereinbar und entspricht auch im Übrigen den rechtlichen Anforderungen.
In Rheinland-Pfalz bildet die B 50neu den Lückenschluss zwischen der A 60 bei Wittlich und der A 61 bei Rheinböllen.