Beck bedauerte ausdrücklich, dass dieser Schritt nun notwendig wird, weil die unionsgeführten Länder sich mehrheitlich nicht zu einer Änderung des ZDF-Staatsvertrages entschließen konnten.
Zuvor hatten sich die Regierungschefs der Länder mit den Vorschlägen von Rheinland-Pfalz und Hessen zur Änderung der Zusammensetzung der Gremien des Zweiten Deutschen Fernsehens beschäftigt. Ziel dieser Vorschläge war laut Beck, die mögliche staatliche Einflussnahme, die beim ZDF auf den verschiedensten Ebenen und in den verschiedensten Verfahren zum Ausdruck kommt, möglichst zu reduzieren.
So sollte den Verbänden und Institutionen ein unmittelbares Entsendungsrecht zukommen und der Anteil der staatlichen Vertreter bei den politischen Parteien und dem Bund im Fernsehrat reduziert werden. Ergänzt werden sollte dies durch eine Inkompatibilitätsregelung für Vertreter aus diesem Bereich sowie eine Regelung zur besseren Vertretung von Frauen.
Insgesamt könnte der Fernsehrat so von 77 auf 69 Mitglieder verkleinert werden, erläuterte Kurt Beck, der zugleich Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist. Im Verwaltungsrat hätte durch eine maßvolle Ausdehnung der Mitgliederzahl eine Sperrminorität der Staatsvertreter für wichtige Entscheidungen mit Dreifünftelmehrheit nicht mehr vorgelegen.
Beck kündigte an, dass der Normenkontrollantrag auf der Basis dieser Vorschläge und in enger Abstimmung mit den anderen SPD-geführten Ländern und der SPD-Bundestagsfraktion zügig vorbereitet werde. Die von den Grünen im Bundestag angestrebte Klage schieße dagegen über das Ziel hinaus. Außerdem sei es Sache der für das ZDF zuständigen Länder, nun auch das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu führen.