"Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat sich mit der Mehrheit von neun Bundesländern unserer Rechtsauffassung angeschlossen, dass eine Verlängerung der Laufzeiten ohne Zustimmung des Bundesrates verfassungswidrig ist. Dies ist ein wichtiger Erfolg gegen die von der Bundesregierung geplante Laufzeitverlängerung", so Beck und Conrad. "Die Bundesregierung kann sich darüber nicht einfach hinwegsetzen."
In dieser Entscheidung drückt sich die Rechtsmeinung der Mehrheit der Justizressorts der Länder aus, die auch von zahlreichen Gutachten renommierter Juristen, unter anderem vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Papier, unterstützt wird.
"Die Entscheidung, auch unionsgeführter Ländervertreter, zeigt, dass die Bundesregierung mit ihrer Rechtsauffassung nicht einmal die eigenen Länder hinter sich weiß", erklärten Beck und Conrad.
Der Ministerpräsident und die Ministerin warnten die Bundesregierung erneut, sehenden Auges einen Verfassungsbruch vorzubereiten.