| Laufzeitverlängerung AKWs

Rechtsauffassung des Landes bestätigt

Im Rechtsausschuss des Bundesrates hat die Mehrheit der Ländervertreter dem Antrag von Rheinland-Pfalz zugestimmt, der die Zustimmungspflichtigkeit von Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken feststellt. Ministerpräsident Beck und Umweltministerin Conrad begrüßten die Entscheidung der Ländervertreter.
Atomkraftwerk Biblis; Bild: dpa
Ministerpräsident Beck und Umweltministerin Conrad begrüßten die Entscheidung der Ländervertreter

"Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat sich mit der Mehrheit von neun Bundesländern unserer Rechtsauffassung angeschlossen, dass eine Verlängerung der Laufzeiten ohne Zustimmung des Bundesrates verfassungswidrig ist. Dies ist ein wichtiger Erfolg gegen die von der Bundesregierung geplante Laufzeitverlängerung", so Beck und Conrad. "Die Bundesregierung kann sich darüber nicht einfach hinwegsetzen."

In dieser Entscheidung drückt sich die Rechtsmeinung der Mehrheit der Justizressorts der Länder aus, die auch von zahlreichen Gutachten renommierter Juristen, unter anderem vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Papier, unterstützt wird.

"Die Entscheidung, auch unionsgeführter Ländervertreter, zeigt, dass die Bundesregierung mit ihrer Rechtsauffassung nicht einmal die eigenen Länder hinter sich weiß", erklärten Beck und Conrad.

Der Ministerpräsident und die Ministerin warnten die Bundesregierung erneut, sehenden Auges einen Verfassungsbruch vorzubereiten.

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