Zuvor hatte der Heidelberger Steuerrechtler und ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof im Rahmen der Beratungen der Chefinnen und der Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder über eine Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein finanzverfassungsrechtliches Gutachten zur Rundfunkfinanzierung vorgestellt.
Danach stellt sich das Empfangsgerät als Anknüpfungspunkt für eine Rundfunkabgabe angesichts der technischen Konvergenz der Medien mittlerweile als zunehmend schwieriger dar. Die Rundfunkteilnehmer lassen sich laut Kirchhof dagegen in einer einfachen, vollziehbaren, unausweichlichen und grundrechtsschonenden Weise erfassen, wenn sich der Abgabentatbestand stattdessen auf Privathaushalt und Betriebsstätte bezieht.
Die Rundfunkkommission der Länder sieht in diesem Ansatz eine wertvolle Anregung, um die bestehenden strukturellen Defizite der derzeitigen Rundfunkgebühr bereinigen zu können. "Zielsetzung der Länder ist es, das Finanzierungssystem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen und insbesondere auch die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich zu reduzieren und damit die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen. Dies erscheint mit dem Anknüpfungspunkt des Haushalts und der Betriebsstätte möglich“, so die Staatssekretäre Stadelmaier und Wicker.
Die Kommission wird nunmehr das Gutachten im Einzelnen auswerten und einen Vorschlag für die Ausgestaltung eines neuen Gebührenmodells für die Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Juni erarbeiten.