„Durch die fortschreitende Digitalisierung können viele Gegenstände mit uns kommunizieren oder auch eigenständig Aufgaben für uns erledigen. Es gibt mittlerweile etwa in den USA bereits Kühlschränke auf dem Markt, die eigenständig Lebensmittel im Internet nachbestellen. Solche Geräte, die das „Internet der Dinge“ bilden, hinterlassen bei ihren Aufgaben aber ständig Datenspuren im Internet und kommunizieren meist nicht nur mit uns, sondern mit Herstellern oder sonstigen Datensammlern, die damit nicht immer nur im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher agieren.“
Der Begriff „Internet der Dinge“ beschreibt die zunehmende Vernetzung von Geräten und Anwendungen, etwa bei Alltagsgegenständen wie Fitnessarmbändern, aber auch interaktiven Lautsprechern, Spielsachen oder Bordcomputern in Autos.
„Unsere Regelungen berücksichtigen die digitalen Möglichkeiten noch viel zu wenig. Wir brauchen etwa klare Grenzen für den Umgang mit den persönlichen Informationen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wenn zum Beispiel Fernseher oder Spielkonsolen automatisch aufnehmen und weitergeben, was im Wohnzimmer zu hören oder gar zu sehen ist - ohne dass Verbraucherinnen und Verbraucher dies ausdrücklich ausgewählt haben, zum Beispiel für ein Online-Spiel - dann geht das eindeutig zu weit“, so Rohleder. Voreinstellungen von Gütern sollten auf Datensparsamkeit ausgerichtet sein und eine pseudonyme beziehungsweise anonyme Verarbeitung vorsehen. Datenzugriffe müssten zudem nachvollzogen werden können und Vertragsbedingungen transparent auf den Internetseiten der Anbieter abrufbar sein.
Auch anerkannte Sicherheits- und Datenschutzstandards sollten Anbieter berücksichtigen und nachweisen. „Wer Geräte anbietet, die mit dem Internet vernetzt sind, muss garantieren, dass diese auch gut gesichert sind. Schließlich kann aus solchen Informationen häufig entnommen werden, wann jemand zu Hause ist, was für Einbrüche missbraucht werden könnte“, erklärt Staatssekretärin Rohleder.
Vernetzte Güter sollten außerdem bedienungsfreundlich sein, damit auch Verbraucherinnen und Verbraucher ohne detaillierte technische Vorkenntnisse die Geräte und Anwendungen leicht handhaben und sich auf ausreichenden Datenschutz verlassen können. „Es muss sichergestellt sein, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit die volle Kontrolle über ihre Geräte und die von diesen gesammelten persönlichen Informationen haben. Die Produkte müssen so eingestellt sein, dass sie zuallererst gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern loyal sind und nicht gegenüber den Herstellern oder anderen Dritten. Rheinland-Pfalz wird sich zusammen mit den übrigen Bundesländern und ihren Verbraucherschutzministerien in all diesen Fragen einmischen – zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.“