In den vergangenen Monaten hatten die Landesregierungen gemeinsam eine breit angelegte Anhörung zu dem Novellierungsvorhaben durchgeführt. Der konsolidierte Entwurf berücksichtigt nun zahlreiche Anregungen, die im Zuge dieser Anhörung an die Regierungen herangetragen wurden. So wird der SWR zum Beispiel im Rahmen der Programmgrundsätze beauftragt, mit seinen Angeboten auch auf den Abbau von Benachteiligungen behinderter Menschen hinzuwirken. Darüber hinaus wird die Staatsferne des SWR im Lichte des beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Normenkontrollantrags der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg zum ZDF-Staatsvertrag deutlich ausgebaut. Auch die Transparenzregeln wurden noch verstärkt, etwa durch die Einführung eines Produzentenberichts. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden wir prüfen, ob weiterer Korrekturbedarf besteht.
Der Vertragsentwurf wird nun den Landtagen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zugeleitet. Die Landtage werden dadurch förmlich von der Absicht der Landesregierungen unterrichtet, den Staatsvertrag zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung ist vor der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen.
Der aktuelle Entwurf des novellierten SWR-Staatsvertrags ist <link http: www.rlp.de ministerpraesidentin staatskanzlei medien _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier abrufbar.