Das 3. Binnenmarktpaket Energie der EU verlangt, dass Regulierungsaufgaben unparteiisch, frei von Marktinteressen und autonom von Regierungs- oder anderen öffentlichen Stellen wahrgenommen werden müssen. Die Mitgliedstaaten müssen die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden gewährleisten. Rheinland-Pfalz setzt diese europarechtlichen Vorgaben jetzt um und richtet eine unabhängige Stelle nach dem Vorbild der Vergabekammern ein.
„Die Liberalisierung der leitungsgebundenen Energiewirtschaft ist wesentliche Voraussetzung für funktionsfähigen Wettbewerb und faire Energiepreise. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Märkte für Strom und Gas nicht ohne staatliche Regulierung auskommen“, betont Wirtschaftsministerin Eveline Lemke. Die Regulierungskammer entscheide weisungsfrei in einem justizähnlichen Verfahren. Die Entscheidungsfindung in einem kollegialen Gremium führe dabei zu einer Verbreiterung der Entscheidungsbasis bei den komplexen Regulierungsentscheidungen.
Die Regulierungskammer nimmt in Rheinland-Pfalz zukünftig die Aufgaben wahr, die nach dem Energiewirtschaftsgesetz bisher der Landesregulierungsbehörde zugewiesen waren. Rheinland-Pfalz hatte die Aufgabe der Energienetzregulierung von Beginn an stets selbst wahrgenommen.