"Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und zur Verwirklichung eines Binnenmarktes der elektronischen Kommunikation sind Rechtsvorschriften, die zumindest auf die Senkung der Kosten für Roaming-Dienste zielen, überfällig.“
Entgegen dem Vorschlag des Europäischen Parlaments sieht der bekannt gewordene Regelungsvorschlag für die künftige Regulierung des TK-Binnenmarkts keine generelle Abschaffung der Roaming-Gebühren vor. Dies sei keine ausreichende Verbesserung für den Verbraucher und bedeute einen klaren Rückschritt gegenüber den ursprünglichen Plänen der EU-Kommission, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
In diesem Zusammenhang sieht die Ministerpräsidentin auch die Diskussion zu Fragen der Netzneutralität zunehmend mit Sorge. Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Wir müssen eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am offenen Internet gewährleisten. Dafür müssen alle Datenpakete im Rahmen der elektronischen Kommunikation unabhängig von Inhalt, Anwendung, Herkunft und Ziel grundsätzlich gleich behandelt werden.“ Ministerpräsidentin Dreyer bekräftigte die Position der Länder, wonach jegliche Abweichungen von dem Grundsatz der Netzneutralität nur auf Grund eines abschließenden Katalogs von eng definierten Ausnahmen mit objektiv überprüfbaren Kriterien zulässig sein sollten, wobei von einem klaren Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten des offenen Internets gegenüber Spezialdiensten auszugehen ist. Absolute Priorität habe das Best-Effort-Internet. Gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz sei ein für alle verfügbares schnelles Internet Voraussetzung für eine positive Entwicklung.
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Roaming-Gebühren
Relikt der Vergangenheit
Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Malu Dreyer, äußerte sich zu den bekannt gewordenen Plänen aus dem EU-Telekommunikations-Ministerrat: „Roaming-Gebühren sind in einem vereinten Europa ein Relikt der Vergangenheit."
