| Wahlen

Repräsentanz von Frauen stärken

Der Beauftragte der Landesregierung für die Enquete-Kommission 16/2 „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“, Staatssekretär Martin Stadelmaier, teilt mit: Es ist das Ziel der Landesregierung, die Repräsentanz von Frauen auf Wahllisten weiter zu stärken!
Wahlkreuz; Bild: dpa
Es ist das Ziel der Landesregierung, die Repräsentanz von Frauen auf Wahllisten weiter zu stärken; Bild: dpa

In der Sitzung der Enquete-Kommission 16/2 „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ hat der von der Landesregierung in Absprache mit der Enquete-Kommission beauftragte Gutachter Herr Prof. Dr. Ingwer Ebsen die vorläufigen Ergebnisse seines Gutachtens „Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit gesetzlicher Geschlechterquotierung von Wahlvorschlägen für die rheinland-pfälzischen Kommunalparlamente“ vorgestellt.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass nur Modelle zur Erhöhung des Frauenanteils in Parlamenten, welche die Freiheit der Wähler und den Erfolg ihrer Wahlentscheidungen unberührt lassen, zulässig sind. Freiwillige Begünstigungen auf Wahllisten, Transparenz über Frauenanteile in Parteien und der jeweiligen Wählerschaft sind ebenso zulässig wie der Abbau faktischer Hinderungsfaktoren für die Beteiligung von Frauen.

„Das Gutachten“ so der Regierungsbeauftragte Stadelmaier „unterstützt die Haltung der Landesregierung, konsequent für die Erhöhung des Frauenanteils in Parlamenten einzutreten.“ Insbesondere die Parteien und Wählergruppen sind gefordert, Frauen angemessen auf ihren Wahllisten abzusichern. Nach dem Gutachten kommt ihnen eine hohe Verantwortung zu, dieses Ziel umzusetzen.

Im Respekt vor den Beratungen der Enquete-Kommission wird die Landesregierung weitere Initiativen zur besseren Repräsentanz von Frauen auf Wahllisten ergreifen, so Stadelmaier.

 

Teilen

Zurück