Der Gesetzentwurf betrifft der Ministerin zufolge in erster Linie die Ermittlung des Einkommens, das dem Elterngeld zugrunde liegt. Nach Ministeriumsangaben wird derzeit das Einkommen in einem Verfahren aus den letzten zwölf Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der Arbeitgeber errechnet. Mit der Änderung soll hierfür allein das lohnsteuerpflichtige Bruttoeinkommen maßgeblich sein. Die Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen soll zudem durch Pauschalierungen vereinfacht werden. Die Änderungen beinhalten darüber hinaus die Freistellung des Geschwisterbonus bei der Anrechnung von Entgeltersatzleistungen nach der Geburt des Kindes und bei anderen Sozialleistungen.
Laut Dreyer ist es für die Elterngeldstellen oft schwierig, den unterschiedlich abgefassten Bescheinigungen die relevanten Daten zu entnehmen. Dabei seien oft Rückfragen notwendig, die wiederum zu Verzögerungen und zusätzlichem Aufwand führten. In vielen Fällen seien darüber hinaus noch anteilige Steuern und Sozialversicherungsbeiträge her auszurechnen, erläuterte Dreyer.
Rheinland-Pfalz bringt Gesetzentwurf zu Elterngeld in Bundesrat ein
Rheinland-Pfalz will gemeinsam mit Bayern und dem Saarland am Freitag einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Elterngeldverfahrens in den Bundesrat einbringen. Mit der Initiative soll der bürokratische Aufwand für die Eltern sowie die bearbeitenden Stellen verringert werden, sagte Arbeits- und Sozialministerin Malu Dreyerin Mainz. Zudem soll die Auszahlung des Elterngeldes insgesamt beschleunigt werden.
