Bisher profitieren bei der Gewerbesteuer hauptsächlich die Gemeinden, in denen die Solaranlagenbauer ihren Unternehmenssitz haben. «Auch die Standortgemeinden des Solarparks müssen von der Gewerbesteuer einen Vorteil haben», forderten Conrad und Kühl. Eine ähnliche, bereits bestehende Regel für Windkraftparks müsse auch für Sonnenenergie gelten: Bei Windkraftanlagen erhält derzeit die Standortkommune 70 Prozent der Gewerbesteuer, 30 Prozent die Kommune mit dem Unternehmenssitz.
Eine größere Beteiligung am Gewerbesteueraufkommen für die Standortgemeinden der Solarparks wäre für die Kommunen ein Anreiz, mehr Flächen für Solarenergie auszuweisen, sagten Conrad und Kühl. In der nächsten Plenarsitzung des Bundesrates am 12. Februar wird über den Antrag abschließend beraten.
Rheinland-Pfalz fordert mehr Gewerbesteuer-Anreize für Solarenergie
Das Land Rheinland-Pfalz setzt sich im Bundesrat für mehr gewerbesteuerliche Vorteile für Kommunen beim Bau von Solarparks ein. Einem Antrag zufolge, den das Land am Donnerstag eingebracht hat, sollen Kommunen, die auf ihrem Grund Photovoltaik-Anlagen bauen, stärker belohnt werden, teilten Umweltministerin Margit Conrad und Finanzminister Carsten Kühl am Donnerstag in Mainz mit. Der Finanzausschuss des Bundesrates habe den Antrag angenommen.
