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Rheinland-Pfalz in Länderkammer mit Initiativen sehr aktiv

Rheinland-Pfalz hat sich in den letzten fünf Jahren sehr dafür engagiert, eigene Vorschläge und Ideen im Bundesrat vorzustellen und für Mehrheiten zu werben. Wie die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, Margit Conrad, erklärte, hat das Land von Mai 2006 bis Mai 2011 gesamt 49 eigene Bundesratsinitiativen gestartet und sich an 21 Vorschlägen als Mitantragssteller beteiligt. Zurzeit werden 19 Initiativen aus Rheinland-Pfalz beraten.
Bundesrat; Bild: rlp-Archiv
Sitzungssaal Bundesrat; Bild: rlp-Archiv

Anlässlich der ersten Sitzung der Länderkammer in der zweiten Jahreshälfte hat Conrad das rheinland-pfälzische Engagement bilanziert. Dabei wird deutlich, dass sich die insgesamt 70 Vorlagen unter rheinland-pfälzischer (Mit-)Antragschaft in 42 Anträge zu Bundesrats-Entschließungen, 24 Gesetzentwürfe, zwei Verordnungsentwürfe und zwei Anträge mit Fragen an die Bundesregierung gliedern. Zum Vergleich: Seit 2005 (der Bundesrat bilanziert in Wahlperioden des Bundestages) wurden 215 Gesetzentwürfe der Länder im Bundesrat behandelt.

Die Anzahl der rheinland-pfälzischen Initiativen ist seit 2006 deutlich gestiegen. Staatsministerin Margit Conrad dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesministerien und der Landesvertretung, welche die Vorschläge aus der Landesregierung in den Bundesrat einbrachten und die Verhandlungen dort begleiteten. "Es freut mich sehr, dass Rheinland-Pfalz für einige Initiativen Mehrheiten gefunden hat, so dass unsere Ideen verwirklicht werden können."
 
So wurde die Bundesregierung im Frühjahr 2011 auf Antrag auch von Rheinland-Pfalz vom Bundesrat aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass der 2008 beschlossene Anbaustopp für Weinreben um zehn Jahre bis Ende 2025 verlängert wird (Drucksache 42/11).

Auch zur Radiofrequenztechnologie (RFID) erhielt ein rheinland-pfälzischer Vorschlag die Zustimmung der Länderkammer. Es geht um kleine Mikrochips, die per Funk erfassbar sind. Die Technologie bietet Vorteile für Logistik- und Verkaufsanwendungen. Hierzu schlug Rheinland-Pfalz eine stärkere Verbraucherinformation vor und die Möglichkeit für jeden, den Chip nach dem Kauf deaktivieren zu lassen, um keine unnötige Datenspur zu erzeugen (Drucksache 48/11).

Drittes Beispiel: Nach Antrag von Rheinland-Pfalz soll die Vergabe von Aufträgen zur Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen künftig freihändig vergeben werden dürfen, so dass verhindert wird, dass wegen Vergaberichtlinien die Ansprechpartner behinderter Menschen ständig wechseln müssten (Drucksache 145/11).

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