"Fakt ist, dass sich die Bundesregierung über die Konsequenzen aus dem Urteil seit geraumer Zeit streitet und nicht in der Lage ist, einen Konsens herbeizuführen. Statt eines koordinierten Vorgehens gibt es nur gegenseitige Schuldzuweisungen", sagte Reich weiter.
So habe es in einer Sitzung der Justizstaatssekretärinnen und -staatssekretäre der Länder mit dem Bund in der vergangenen Woche zwischen dem Bundesjustizministerium und dem Bundesinnenministerium eklatant unterschiedliche Ansichten über den gesetzlichen Handlungsspielraum gegeben. Während das Justizressort eine bundesweite Regelung für die sogenannten Altfälle nicht für machbar hielt, sah das Innenministerium eine solche Möglichkeit durchaus. Ergebnis der Sitzung war zudem, dass den Bundesländern eine derartige Gesetzgebungskompetenz verfassungsrechtlich nicht zustehe.
Reich wies darauf hin, dass sich Rheinland-Pfalz seit geraumer Zeit sehr wohl auf mögliche Entlassungen von Sicherungsverwahrten vorbereitet habe. Eine Entlassung sei jedoch bislang nicht erfolgt. Zudem funktioniere der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern nach rheinland-pfälzischer Erfahrung bisher durchaus zufriedenstellend. "Der Bund hat seine Hausaufgaben nicht gemacht. Frau Leutheusser-Schnarrenberger verdreht die Tatsachen, wenn sie die Verantwortung nun auf die Länder abschiebt. Rheinland-Pfalz sieht die Bundesregierung in der Pflicht, eine deutschlandweit einheitliche Vorgehensweise betreffend die Altfälle zu erarbeiten."