Die Frist gelte für ehemals gesetzlich Krankenversicherte, die über keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen. Sie können die nachzuzahlenden Beiträge und die eventuell anfallenden Säumniszuschläge von ihrer Krankenkasse vollständig erlassen bekommen. Auch ehemals privat Krankenversicherten ohne Krankheitsabsicherung, die bisher für Zeiten der Nichtversicherung erhebliche Prämienzuschläge zahlen mussten, können diese wegen eines verspäteten Vertragsabschlusses erlassen werden. „Dadurch wird Nicht-Krankenversicherten, die in eine finanzielle Notlage gekommen sind, eine Rückkehr in die Krankenversicherung eröffnet“, betonte Schweitzer. Er hoffe, dass möglichst viele Menschen diese Möglichkeit nutzen.
Der Informationsflyer „Rückkehr in die Krankenversicherung“ für nicht krankenversicherte Bürgerinnen und Bürger steht zum <link http: _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>Download zur Vefügung.