„Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Sommer dieses Jahres den Wechsel von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag im Wesentlichen für mit der Verfassung vereinbar erklärt hat, folgt mit der heutigen Entscheidung die Bestätigung aus Luxemburg, dass der Wechsel auch mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar ist."
„Die Länder haben mit der Anknüpfung an die Wohnung als nach wie vor typischem Ort der Rundfunknutzung ein zulässiges und sachgerechtes Kriterium gewählt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat, wie schon das Bundesverfassungsgericht, das Erfordernis einer sachgerechten Ausgestaltung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anerkannt und in der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung gesehen“, erläuterte die Ministerpräsidentin.
„Wie bereits nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verbinde ich auch mit dem heutigen Urteilsspruch aus Luxemburg die Hoffnung, dass sich die öffentliche Debatte nun gezielt der Frage zuwendet, wie die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio insgesamt zukunftssicher gestaltet werden können. Denn wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der zusammen mit den Privaten und den Zeitungsverlagen Qualitätsjournalismus in Deutschland sichert.“