| Medienstaatsvertrag

Rundfunkkommission hat Onlinebeteiligung zum Medienstaatsvertrag gestartet

„Rundfunk ist heute mehr als Radio und Fernsehen: Smart-TVs, Streaming oder User-Generated-Content sind nur einige Begriffe, die den Medienwandel beschreiben. Hier wollen wir als Bundesländer die Grundlage für eine zeitgemäße Regulierung schaffen. Daher laden wir Bürgerinnen und Bürger sowie Medienschaffende ein, aus dem Rundfunkstaatsvertrag einen Medienstaatsvertrag zu machen."
Ein Smartphone wird in den Händen gehalten
Symbolbild

Dies erklärte Heike Raab, Staatssekretärin für Medien und Digitales, zum Start der <link https: www.rlp.de external-link-new-window>Onlinebeteiligung, die bis zum 26. August läuft.

„Wir wollen Entfaltungsräume für die vielen Kreativen eröffnen. Gleichzeitig wollen wir auch Standards erhalten und sichern. Von den Neuregelungen sollen alle profitieren: Medienschaffende genauso wie Nutzerinnen und Nutzer. Wir haben uns deshalb bereits in diesem frühen Stadium entschieden, die auf dem Tisch liegenden Vorschläge mit und in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Wir wünschen uns hier eine breit geführte Debatte“, erläuterte Staatssekretärin Heike Raab.

Die Rundfunkkommission hat am 13. Juni 2018 einen ersten Arbeitsentwurf für einen Medienstaatsvertrag beraten. Dieser enthält konkrete Regelungsvorschläge zu den Bereichen Rundfunkbegriff (Zulassungspflicht/Streaming), Plattformregulierung und erstmals auch für Intermediäre wie Social Media-Plattformen, Suchmaschinen oder Videoportale. Nun sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Verbände sowie Unternehmen und Personen aus der Medienwirtschaft ebenso zur Online-Beteiligung aufgerufen wie  Bürgerinnen und Bürger. Die inhaltliche Federführung zu den einzelnen Regelungsbereichen liegt bei den Ländern Hessen (Rundfunkbegriff), Nordrhein-Westfalen (Plattformregulierung) und Hamburg (Intermediäre). Die Rundfunkkommission beabsichtigt, im Herbst über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zu beraten.

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