Der Gesetzentwurf sieht vor, für Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen ab dem Jahr 2016 eine gesetzliche Geschlechterquote von 30 Prozent einzuführen. „Die Quote ist überfällig, da die Erfahrung gezeigt hat, dass freiwillige Selbstverpflichtungen zu nichts führen“, sagte Staatssekretärin Margit Gottstein.
Frauen müssten auch heute noch feststellen, dass viele von ihnen trotz hervorragender Qualifikation irgendwann an die sogenannte „gläserne Decke“ stoßen und Männer in großen Schritten an ihnen vorbeiziehen. „Die Einführung der gesetzlichen Frauenquote für Aufsichtsräte ist deshalb ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Chancengerechtigkeit“, erklärt Staatssekretärin Gottstein.
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Frauenquote
Schritt zu mehr Chancengleichheit
Die Bundesregierung hat dem Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums zur Einführung einer Frauenquote zugestimmt. „Es ist eine gute Nachricht, dass die Bundesregierung endlich die gesetzliche Frauenquote beschlossen hat", kommentiert die Staatssekretärin im Frauenministerin, Margit Gottstein, den heutigen Kabinettsbeschluss.
