| Fracking-Gesetz

Schutz des Grundwassers

„Der Schutz unseres Grundwassers vor Fracking muss grundsätzlich gelten, und zwar unabhängig davon, in welchem Gebiet, Gestein oder wie tief gebohrt wird, forderte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken. Höfken begrüßte die Forderung des Bundesrates, das Fracking-Gesetz der Bundesregierung grundlegend zu überarbeiten.
Umweltministerin Ulrike Höfken will das Grundwasser vor den Risiken des Frackings schützen; Bild: MULEWF
Umweltministerin Ulrike Höfken will das Grundwasser vor den Risiken des Frackings schützen; Bild: MULEWF

„Die Bundesregierung will erstmals das flächendeckende Vorsorgeprinzip für Grundwasser aufgeben, um Fracking zu ermöglichen“, kritisierte Höfken. Und das obwohl dieser ‚wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz‘ sogar im Koalitionsvertrag stehe. „Die Bundesregierung bricht damit ihre selbst angelegten Maßstäbe. Das ist völlig unverständlich und nicht akzeptabel. Das zeigt auch die Kritik des Bundesrats. Die Botschaft der Länder ist deutlich. Die Fracking-Pläne der Bundesregierung stoßen auf erhebliche Ablehnung“, so Höfken.

Der Bundesrat will ein Fracking-Verbot an unkonventionellen Lagerstätten im Bergrecht einführen. Damit würde die besonders risikoreiche Gasförderung in harten Gesteinsschichten wie Ton oder Schiefer verboten. „Solange die mit der Fracking-Technologie einhergehenden Gefahren für Mensch und Umwelt nicht sicher ausgeschlossen werden können, darf Fracking mit gefährlichen Chemikalien nirgendwo erlaubt werden,“ betonte Höfken. Auch die Länderkritik mache dies deutlich.

Auf Initiative von Rheinland-Pfalz haben die Länder außerdem ein generelles Fracking-Verbot für Gebiete beschlossen, in denen Wasser für Lebensmittel und Getränkeerzeugung entnommen werden sowie für Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen. Das sei für Rheinland-Pfalz von Bedeutung und ein Erfolg.

Die Bundesregierung will das Gesetz als nichtzustimmungspflichtiges Gesetz, also ohne Zustimmung der Länder durchziehen. Auch dagegen wehrt sich der Bundesrat auf Antrag von Rheinland-Pfalz.

Rheinland-Pfalz nutze gleichzeitig die begrenzten Möglichkeiten, die es auf Landesebene hat, um das Grundwasser vor den Risiken des Frackings zu schützen. Dazu werde derzeit das Landeswassergesetz neugefasst. „Der Vorsorgegrundsatz muss flächendeckend gelten: Wer fracken will, soll erst einmal nachweisen, dass keine Gefährdung des Grundwassers besteht“, macht Höfken deutlich.

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