Im Mai dieses Jahres sei eine Liste gesundheitsbezogener Angaben basierend auf der so genannten Health Claims Verordnung veröffentlicht worden. Diese Verordnung gelte in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In der Liste würden 222 Angaben genannt, die bei der Bezeichnung von Lebensmitteln zulässig und die zuvor von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit positiv bewertet worden seien.
"Diese Liste gilt ab heute und somit dürfen für zahlreiche Inhaltsstoffe in Lebensmitteln nur noch zugelassene gesundheitsbezogene Angaben verwendet werden", so Hartloff. Beispiele für solche zulässigen Angaben seien: "Magnesium trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei" oder "Vitamin B12 trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei".
Interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher könnten diese Liste als Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 unter <link http: _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do einsehen.
Hartloff: "Leider gibt es aber immer noch zahlreiche Stoffe, wie etwa die sogenannten Botanicals (pflanzliche Inhaltsstoffe), die bislang noch nicht bewertet wurden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Bewertung dieser Stoffe nach gleichbleibend hohen Standards und zeitnah stattfindet, damit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch hier auf die Werbeversprechungen verlassen können".