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Schwächere brauchen in Pandemie besondere Unterstützung

Bei der 1000. Sitzung des Bundesrates forderte Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Bundesregierung auf, angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des verlängerten Lockdowns die finanziell schwächeren Bevölkerungsschichten besonders zu unterstützen. Rheinland-Pfalz brachte eine entsprechende Bundesratsinitiative ins Plenum ein.
Blick in den Plenarsaal des Bundesrates
Blick in den Plenarsaal des Bundesrates

„Seit Monaten stellt die Corona-Pandemie uns alle vor immense Herausforderungen, sie bedeutet Entbehrungen und Zusatzbelastungen. Aber während die Corona-Bekämpfungsmaßnahmen uns alle betreffen, treffen sie uns doch unterschiedlich stark. Unser Ziel und unsere Pflicht war und ist es, diejenigen besonders zu schützen, die besonders vulnerabel sind. Das gilt beim Schutz vor Infektionen ebenso wie beim Schutz vor den sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie“, so die Ministerpräsidentin.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte daher die Gesetzesentwürfe von CDU/CSU und SPD für ein Sozialschutzpaket III und ein Drittes Corona-Steuerhilfegesetz. Damit sollen unter anderem der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung zum Beispiel für Soloselbständige bis Jahresende verlängert und ein einmaliger Zuschuss von 150 Euro für Menschen in der Grundsicherung sowie ein erneuter Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind gezahlt werden. „Zwei der Forderungen aus dem Entschließungsantrag meiner Landesregierung sind bereits aufgegriffen“, erklärte die Ministerpräsidentin. „Jetzt erwarten wir einen möglichst zügigen Abschluss der Gesetzesverfahren, damit die Verbesserungen auch schnell bei den Menschen ankommen können. Eine dritte Forderung betrifft durch Corona in Not geratene Mieterinnen und Mieter, wenn aufgrund von rückständigen Mietzahlungen ein Verlust ihrer Wohnung droht. Diese dürfen in dieser fordernden Situation nicht noch zusätzlich verunsichert werden, was ihren eigenen Wohnraum anbelangt. Insbesondere für Familien mit minderjährigen Kindern wären die Folgen des Wohnraumverlusts durch Zwangsräumung gravierend.“

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