„Spielzeug wird in Rheinland-Pfalz in Stichproben regelmäßig untersucht. Im Landesuntersuchungsamt finden chemisch-stoffliche Untersuchungen und im Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht finden im Wesentlichen physikalische Prüfungen, wie zum Beispiel zur mechanischen Belastbarkeit, statt“, so Höfken.
Das Umweltministerium hat aktuell Schwerpunktuntersuchungen durchgeführt. 347 Spielwaren hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz bisher in 2011 abschließend untersucht. Untersuchungen wurden in diesem Jahr unter anderem auf Azofarbstoffe und Dispersionsfarbstoffe in Spielwaren mit Textilanteil, Formaldehyd in Holzspielzeug, Weichmacher in Spielzeug aus Weichkunststoff, Schwermetalle in Buntstiften und Tuschfarben, Benzol in Fasermalern und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) durchgeführt.
„38 der 347 untersuchten Spielzeuge waren mangelhaft verarbeitet oder enthielten gesundheitsschädliche Stoffe, das entspricht rund elf Prozent der Proben. Weitere sieben dieser untersuchten Spielzeuge wurden beanstandet, weil sie falsch oder unzureichend gekennzeichnet waren“, so Hartloff.
Die in den Struktur- und Genehmigungsdirektionen angesiedelte Gewerbeaufsicht überprüft bei ihren Marktkontrollen Produkte, darunter Spielzeug, bei Herstellern, Importeuren und im Handel auf mögliche physikalische Gefahren. Sofern sich bei Produkten Verdachtsmomente ergeben, die nur mittels einer labortechnischen Untersuchung überprüft werden können, unterzieht die Geräteuntersuchungsstelle im Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) diese einer vertiefenden Prüfung.
Allein bis November 2011 gingen der Gewerbeaufsicht 720 EU-Schnellmitteilungen, ein großer Teil davon zu Spielzeug, zu. Neben den eigeninitiierten Stichproben bei verschieden Marktakteuren, wurde auch diesen Meldungen durch die Bedarfsgegenständeüberwachung und die Gewerbeaufsicht nachgegangen. Bei fast der Hälfte der 54 seitens der Geräteuntersuchungsstelle vertiefend geprüften Spielzeuge wurden die verschiedensten Mängel festgestellt und entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Bei zwei Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern wurde der Handel als präventive Maßnahme über die bereits in Kraft getretenen und noch anstehenden gesetzlichen Änderungen im Hinblick auf Spielzeug informiert.
Da gerade in der Vorweihnachtszeit das Angebot und die Nachfrage an Spielzeug erheblich steigt, wurde zudem bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bereits eine schwerpunktartige Überprüfung dieser Produktgruppe durchgeführt. Im Bereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd steht ein derartiges Projekt an.
Weitere Informationen finden Sie im Hinweisblatt anbei und unter: <link http: www.verbraucherzentrale-rlp.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>www.verbraucherzentrale-rlp.de