Darum sei es konsequent und richtig, dass sich die Bundesländer gemeinsam für ein Verbot einsetzten. „Wir als Demokraten müssen deutlich Flagge gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit zeigen. Es ist nicht in Ordnung, dass die NPD den verfassungsrechtlichen Schutz einer Partei genießt“, betonte Ministerpräsidentin Dreyer.
Innenminister Lewentz bekräftigte, dass Rheinland-Pfalz alle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren beim Verfassungsgericht geschaffen habe. „Wir haben schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt die V-Leute in der NPD abgeschaltet“, sagte Lewentz. Damit sei eine wesentliche Bedingung des Gerichts erfüllt. „Unsere Erkenntnisse belegen zudem sehr deutlich, dass es Verbindungen zwischen den NPD und der Neonaziszene gibt“, fügte der Innenminister hinzu. Beispielsweise bei den Ermittlungen und der Anklage gegen das rechtsextreme „Aktionsbüro Mittelrhein“ sei festgestellt worden, dass die vor Gericht stehenden Beschuldigten Funktionsträger in der NPD seien.
Ministerpräsidentin Dreyer unterstrich, dass trotz eines Verbotsantrags der Kampf gegen rechtsextremistisches Gedankengut eine Daueraufgabe bleibe. „Das entschiedene Vorgehen gegen Rechtsextremismus ist die Pflicht aller Demokraten“, sagte Dreyer.