| Fluthilfe

Solidarität ist keine Einbahnstraße

Finanzminister Carsten Kühl hat zur Finanzierung von Hilfsmaßnahmen für die Flutopfer Stellung bezogen. „Der Bund ist natürlich bei der Finanzierung besonders in der Pflicht, weil es ein nationales Interesse an der notwendigen Hilfe für die Flutopfer gibt. Eine Beteiligung der Länder ist gleichzeitig ein notwendiges und sehr zu begrüßendes Zeichen der gesamtstaatlichen Solidarität –
Finanzminister Carsten Kühl; Bild: rlp-Archiv
Finanzminister Carsten Kühl: "Solidarität der Länder sicherstellen, Solidität der öffentlichen Haushalte wahren"; Bild: rlp-Archiv

die die Länder im Übrigen bereits bei der Finanzierung des Fonds ‚Aufbauhilfe‘ im Rahmen des Hochwassers im Jahr 2002 unter Beweis gestellt haben. Ich bin sicher, dass die Länder insgesamt auch in diesem Jahr ihren Hilfsbeitrag leisten werden."

Solidarität sei überdies „keine Einbahnstraße". Kühl wies darauf hin, dass Bayern erst kürzlich gegen die solidarischen Regelungen des geltenden Länderfinanzausgleichs Klage erhoben habe. Kühl: „Einerseits fordert Bayern als von der Flut besonders betroffenes Land eine Beteiligung aller Länder an den Kosten des Hochwassers ein – wofür ich im Interesse der betroffenen Menschen dort volles Verständnis habe. Andererseits zieht Bayern juristisch gegen Regelungen zu Felde, die einem reichen Land wie Bayern ein Stück Solidarität gegenüber finanzschwächeren Ländern abfordern. Bayern sollte sich überlegen, ob es angesichts dieses Widerspruches seine Klage gegen die solidarischen Regelungen des geltenden Länderfinanzausgleichs tatsächlich aufrecht erhalten kann."

Kühl wies darüber hinaus darauf hin, dass auch der Bund seine Verpflichtungen gegenüber den Länderhaushalten einhalten müsse. Dies gelte, so Kühl, vor allem für die Zusage des Bundes, den Ländern Mittel für Investitionen Städtebau, Hochschulbau oder ÖPNV in der bisherigen Höhe weiter zu leisten. Kühl: „Es kann nicht sein, dass die Fluthilfe zulasten von Investitionen in zentralen Zukunftsbereichen geht. Der Bund ist aufgefordert, diese so genannten Entflechtungsmittel an die Länder in voller Höhe weiter zu leisten."

Kühl erinnerte zudem daran, dass Länder wie Rheinland-Pfalz bereits in der Vergangenheit große Anstrengungen unternommen hätten, um Flutschäden so weit als möglich zu vermeiden. Kühl: „Bei der Ausgestaltung der aktuellen Fluthilfe muss aus meiner Sicht gelten: Wer in Vergangenheit aus eigenen Mitteln Hochwasserschutz betrieben und damit Schäden in der Gegenwart vermieden hat, sollte diese früheren Leistungen bei der Finanzierung und Ausgestaltung des Fonds angerechnet bekommen bzw. sollte wenigstens zukünftige Maßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes ebenfalls aus dem Fonds finanzieren dürfen."

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