Sie zeige, so Miles-Paul, eine Reihe von Erfolgen und hat die Erledigung von Bankgeschäften für behinderte Menschen erheblich verbessert. Das rheinland-pfälzische Sozialministerium und der Landesbehindertenbeauftragte moderieren den fortlaufenden Prozess der Umsetzung der Zielvereinbarung im Land und die regelmäßigen Gespräche über die konkrete Umsetzung.
„Dass eine Reihe von Geldautomaten durch akustische und tastbare Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen mittlerweile gleichberechtigt genutzt werden können, ist ebenso ein Erfolg der Zielvereinbarung wie der verbesserte barrierefreie Zugang für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer in einer Reihe von Filialen der rheinland-pfälzischen Sparkassen“, so die positive Bilanz des Landesbehindertenbeauftragten. Die neu aufgestellten Geldautomaten haben dort zum Beispiel alle einen Kopfhöreranschluss für die Sprachausgabe, wodurch blinde und sehbehinderte Menschen die Geräte selbständig bedienen können. Für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer stehen unterfahrbare Geldautomaten zur Verfügung. Damit wird die Bedienung vom Sitzen aus erleichtert.
Nachdem mittlerweile über die Hälfte der rheinland-pfälzischen Sparkassen der Zielvereinbarung beigetreten und im Prozess der Umsetzung sind, ist der Landesbeauftragte zuversichtlich, dass bald alle Sparkassen diese Zielvereinbarung unterstützen und im Alltag praktizieren. Darüber hinaus hoffe er, dass auch andere Geldinstitute sich die Barrierefreiheit für ihre Angebote auf die Fahnen schreiben und ähnliche Zielvereinbarungen mit den Verbänden der Selbsthilfe abschließen. „Die Erfahrung zeigt, dass das ein Gewinn für alle Beteiligten ist“, so das Resümee des Landesbehindertenbeauftragten Ottmar Miles-Paul.