| Neutralitätsgebot

Staatskanzlei weist erneuten Vorwurf einer Verletzung des Neutralitätsgebots zurück

Die Staatskanzlei erklärt zum erneuten Konfrontationsschreiben der CDU Landtagsfraktion, dass die Presseinformation zu den Erwartungen der Landesregierung an die neue Bundesregierung vom 5. Mai und die zugehörigen Veröffentlichungen auf den Social-Media-Kanälen des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei zulässige und verfassungskonforme Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung sind.

Der Pressetermin hatte keinen parteipolitischen Bezug. Gegenstand des Pressestatements und der anschließenden Social-Media-Postings war ausschließlich die hohe Beteiligung rheinland-pfälzischer Politikerinnen und Politiker in der neuen Bundesregierung, da diese am Vormittag des 5. Mai breite mediale Aufmerksamkeit hervorgerufen hatte und dazu zahlreiche Anfragen unterschiedlicher Medien in der Staatskanzlei eingegangen waren. Die Pressestelle der Staatskanzlei bot daher mit den Statements für die Pressevertreterinnen und -vertreter in der Landesvertretung eine hybride Möglichkeit an, Fragen an Ministerpräsident Alexander Schweitzer und die neuen designierten Ministerinnen Dr. Stefanie Hubig und Verena Hubertz zu richten. Diese beiden Personalentscheidungen waren erst an diesem Vormittag bekannt gegeben worden, weshalb sich die Presseanfragen ausschließlich auf sie bezogen. Der Name des dritten designierten rheinland-pfälzischen Ministers, Patrick Schnieder, war zu diesem Zeitpunkt bereits länger bekannt. Zu seiner Person waren in der Staatskanzlei daher keine Anfragen eingegangen. Wären die entsprechenden Anfragen schriftlich durch den Ministerpräsidenten beantwortet worden, hätten sich die Antworten der Fragestellung entsprechend auch auf Dr. Stefanie Hubig und Verena Hubertz beschränkt, allerdings hätten die Journalistinnen und Journalisten keine Chance zu einer Nachfrage bekommen.

Bei seinem Pressestatement würdigte Ministerpräsident Alexander Schweitzer alle drei designierten Mitglieder der Bundesregierung. In den Social-Media-Veröffentlichungen wurden sie gleichberechtigt mit Namen, Ressort und mit einem Portraitfoto vorgestellt. So wird bereits in der Überschrift („Justiz, Verkehr und Bauen: Rheinland-Pfalz spielt eine starke Rolle“) das Ressort von Patrick Schnieder ausdrücklich genannt. Zu ihm selbst heißt es, dass er verkehrspolitisch erfahren sei und er in seiner Rolle als Bundesverkehrsminister ein starker Fürsprecher für Rheinland-Pfalz in der Bundesregierung sein werde. Die Behauptung, ihm komme hier nur eine „beiläufige“ Rolle zu, erweist sich vor diesem Hintergrund als unrichtig.

Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass es sich bei dem von der CDU‑Landtagsfraktion beanstandeten Pressestatement und den zugehörigen Veröffentlichungen um eine in jeder Hinsicht zulässige und verfassungskonforme Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung handelt, die mitnichten in den parteipolitischen Wettbewerb eingreift oder gar als Verstoß gegen das Neutralitätsgebot zu werten wäre.

„Vor diesem Hintergrund geht auch die im Schreiben der CDU-Fraktion hergestellte Verknüpfung zu den Schreiben des Ministerpräsidenten an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz und an den Landesvorsitzenden der CDU Rheinland-Pfalz vom 25. April 2025 und vor allem die daraus abgeleitete Behauptung fehlender Glaubhaftigkeit und Verlässlichkeit der darin enthaltenen Zusicherungen des Ministerpräsidenten ins Leere. Dem Ministerpräsidenten ist es ein Anliegen, seine in den genannten Schreiben getätigten Aussagen hiermit noch einmal ausdrücklich zu bekräftigen“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Dr. Fedor Rose.

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