| Entscheidung Verfassungsgerichtshof

Verfassungsgericht folgt Argumentation zum Recht auf Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung

„Wir begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der unsere Argumentation zum Recht zur Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung mit seiner heutigen Entscheidung anerkannt hat“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Fedor Rose.
Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Fedor Rose
Staatssekretär Dr. Fedor Rose: „Die Grenzen des Neutralitätsgebotes sind hiermit klarer konturiert.“

Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die rheinland-pfälzische Landesregierung gescheitert. Die beklagten Aussagen Malu Dreyers haben dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient und waren rechtmäßig – das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. 

„Es sind uns nunmehr in Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung Maßstäbe an die Hand gegeben, an denen wir uns in unserer Öffentlichkeitsarbeit zukünftig orientieren können. Die Grenzen des Neutralitätsgebotes sind hiermit klarer konturiert und ermöglichen der Landesregierung auch zukünftig das kommunikative Eintreten für die Demokratie und gegen Verfassungsfeinde“, so der Chef der Staatskanzlei weiter. 

Zur Pressemitteilung und Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz

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