Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die rheinland-pfälzische Landesregierung gescheitert. Die beklagten Aussagen Malu Dreyers haben dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient und waren rechtmäßig – das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
„Es sind uns nunmehr in Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung Maßstäbe an die Hand gegeben, an denen wir uns in unserer Öffentlichkeitsarbeit zukünftig orientieren können. Die Grenzen des Neutralitätsgebotes sind hiermit klarer konturiert und ermöglichen der Landesregierung auch zukünftig das kommunikative Eintreten für die Demokratie und gegen Verfassungsfeinde“, so der Chef der Staatskanzlei weiter.
Zur Pressemitteilung und Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz