Staatssekretär Martin Stadelmaier zu der geplanten Änderung des Rundfunkgebührenmodells:

Per Handy bzw. Smartphone kann man die Informations- und Unterhaltungsangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genauso nutzen wie mit PC oder Laptop. Es gilt nach wie vor der Grundsatz: Wer eines der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzen kann, unabhängig über welches der vielfältigen Empfangsgeräte, muss Rundfunkgebühren bezahlen.

Schon jetzt muss für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ nur dann eine Gebühr bezahlt werden, wenn kein anderes Fernsehgerät oder Radio vorhanden ist. Diese Gebühr ist daher keine zusätzliche.

- Demokratie lebt von der freien Meinungsbildung. Von zentraler Bedeutung ist die journalistisch-redaktionelle Aufbereitung von Informationen in print- und elektronischen Medien. Dem dient auch die Freiheit der Presse und der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Für seine Kosten kommt die Gesellschaft in Form der Rundfunkgebühren auf.

- Derzeit diskutieren die Länder verschiedene Finanzierungsmodelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, mit denen das Verfahren einfacher und fairer werden soll. Die Entscheidung über ein Modell soll im Juni 2010 fallen. Eine mögliche Änderung könnte frühestmöglich 2013 mit der nächsten Gebührenperiode in Kraft treten.

- Bei dem diskutierten Modell der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe stellt sich die Frage der PC-Gebühr und damit auch für sogenannte „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ wie Smartphones nicht mehr. Sie würde je Haushalt erhoben.

- Die gegenüber den eigentlich fälligen 17,98 Euro ermäßigte Gebühr für PCs wird seit 2007 deshalb angewandt, weil der damalige technische Stand meist nur das Hören von Radiosendern zuließ. Dies dürfte schon heute überholt sein, 2013 in jedem Fall. Insofern gäbe die Fortentwicklung des Gerätebezugs gegenüber der jetzigen gesetzlichen Regelung nichts Neues wieder.

- Abschließend sei darauf hingewiesen: Circa 0,6 Prozent der Rundfunkteilnehmer sind von dieser Regelung tangiert.

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