| Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Staatssekretärin Raab begrüßt Einrichtung einer Schlichtungsstelle zwischen Rundfunkanstalten und Presseverlegern

„Qualitätsjournalismus ist wichtig für unsere Demokratie: unabhängig davon, wer ihn betreibt, ob öffentlich-rechtliche Anstalten, Zeitungsverleger oder andere Private. Die mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erzielte Einigung zwischen Rundfunkanstalten und Presseverlagen ist von diesem Gedanken getragen und bekommt nun mit der Einrichtung einer gemeinsamen Schlichtungsstelle auch ein ganz konkretes Gesicht.“, erklärte die Staatssekretärin für Medien und Digitales Heike Raab. Sie koordiniert in der Rundfunkkommission für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz die Medienpolitik der Länder.
Staatssekretärin Heike Raab
Staatssekretärin Heike Raab

„In der digitalen und konvergenten Medienwelt müssen sich alle Akteure weiterentwickeln können. Für die privaten Anbieter bedeutet das immer auch wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeiten. Mit der Reform des Online-Auftrags von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben die Länder die Grundlage geschaffen, für ein gutes Miteinander der Qualitätsmedien in Deutschland – getragen von publizistischem Wettbewerb aber auch von gegenseitigem Respekt“, so die Staatssekretärin weiter. 

Raab betonte: „Der Erfolg der Schlichtungsstelle wird auch vom Handeln der darin aktiven Personen abhängen. Ich begrüße daher sehr, dass sich hier mit dem ARD-Vorsitzenden Wilhelm und BDZV-Präsident Döpfner auch diejenigen engagieren werden, die im Sommer 2018 maßgeblich zur Einigung zwischen Rundfunkanstalten und Verlagen beigetragen haben. Dies zeigt für mich, dass alle Beteiligten gewillt sind, den damals entstandenen, gemeinsamen Geist weiterzutragen und fortzuentwickeln.“

Hintergrund:

Die Länder haben mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Reform des Onlineauftrags von ARD, ZDF und Deutschlandradio beschlossen. Der Staatsvertrag tritt am 1. Mai 2019 in Kraft. Ziel der Reform ist auch eine Beendigung der jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen zwischen Rundfunkanstalten und Presseverlagen um das sog. Verbot der Presseähnlichkeit öffentlich-rechtlicher Onlineangebote. Hierzu sieht der Staatsvertrag die Schaffung einer Schlichtungsstelle mit Vertretern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie der Presseverlage vor. Hier sollen in Konfliktfällen gemeinsame Lösung erarbeitet werden. Die Empfehlungen der Schlichtungsstelle haben keinen rechtsverbindlichen Charakter.

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