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Staatsvertrag mit Jüdischen Gemeinden

Das rheinland-pfälzische Kabinett hat heute dem Entwurf eines Landesgesetzes zugestimmt, mit dem der neue Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden in Kraft gesetzt werden soll.
Synagoge in Speyer; Bild: rlp

Durch den neuen Staatsvertrag wird die jährliche Zuwendung für alle Jüdischen Kultusgemeinden im Land entsprechend den gestiegenen Mitgliederzahlen von bislang knapp 276.000 Euro auf künftig 550.000 Euro pro Jahr steigen.

Zudem wird für die Verteilung der Mittel entsprechend höchstrichterlichen Vorgaben eine neue Regelung festgeschrieben. In den neuen Staatsvertrag wurden zudem auch explizite Regelungen beispielsweise zu den jüdischen Feiertagen, zum jüdischen Religionsunterricht, zum Betreiben jüdischer Friedhöfe sowie zur Denkmalpflege und zum Vermögensschutz aufgenommen.

Die für Kirchen und Religionsgemeinschaften zuständige Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Doris Ahnen, betonte: „Der neue Staatsvertrag schreibt die Unterstützung der in jüngerer Vergangenheit erfreulicherweise deutlich gewachsenen jüdischen Gemeinden im Land zeitgerecht fort. Mit ihm werden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und er trägt zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung jüdischen Lebens in Rheinland-Pfalz bei.“

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