„Dieses Ergebnis bestätigt die Richtigkeit unseres Weges. Ich warne nachdrücklich vor kostenintensiven Träumereien. Alle Ausgabenwünsche müssen mit einer soliden Gegenfinanzierung gedeckt sein. Sonst sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie eingereicht werden“, sagte Finanzminister Carsten Kühl, Mitglied des Stabilitätsrates, nach der heutigen Sitzung mit Blick auf die kommende Haushaltsdebatte im Landtag.
„Rheinland-Pfalz kommt weiterhin seiner gesamtstaatlichen Verantwortung nach. Das Land trägt einen Anteil von rund 19 Millionen Euro an den Hilfen für die Konsolidierungsländer, damit diese in Verbindung mit eigenen Konsolidierungsmaßnahmen bis 2020 die Schuldenbremse einhalten können“, so Kühl. Daneben habe Rheinland-Pfalz mit dem kommunalen Entschuldungsfonds sowie der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs große Schritte zu einer Verbesserung der Finanzausstattung seiner Kommunen unternommen.
Der Stabilitätsbericht des Landes Rheinland-Pfalz für das Berichtsjahr 2013 wurde dem Stabilitätsrat Anfang Oktober 2013 übersandt. Die verwendeten Daten beruhen auf den Ist-Ergebnissen 2011 und 2012, dem Nachtragshaushalt 2013, der Regierungsvorlage für den Doppelhaushalt 2014/2015 sowie der aktuellen Finanzplanung des Landes für die Jahre 2013-2018.
Gemäß Stabilitätsratsgesetz sind Bund und Länder dazu verpflichtet, dem Stabilitätsrat jährlich einen Bericht vorzulegen, der die Darstellung bestimmter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, eine Erläuterung zur Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen enthält. Diese Stabilitätsberichte dienen dem Stabilitätsrat als Grundlage für die Beobachtung der Haushalte des Bundes und der Länder.