Dabei komme gerade den Onlineangeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine besondere Bedeutung zu. Es sei bei den Anstalten erkennbar, bewährte Pfade verlassen und Neuland betreten zu wollen, wie beispielsweise durch die Einbindung von Plattformen, auf denen sich Neues entwickeln kann. „Wir als Länder müssen diesen Mut aktiv unterstützen und die für die Anstalten notwendigen Spielräume durch die Medienpolitik schaffen“, so die Chefin der Staatskanzlei.
Kraege betonte bei der Diskussionsveranstaltung zum Thema „Bedeutung und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, an der unter anderem Vertreter der ARD und Medienwissenschaftler teilnahmen, dass die Anstalten für künftige Telemedienangebote einen flexiblen Rahmen brauchen. Dieser müsse der verfassungsrechtlichen Entwicklungsgarantie des Rundfunks Rechnung tragen und dürfe die Kreativität und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Schaffung neuer Angebote nicht behindern.
Darüber hinaus beschäftigte sich die Diskussion mit der künftigen Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie der Sicherung seines Wertes für die Gesellschaft. In diesem Zusammenhang sprach sich Jacqueline Kraege deutlich für eine dynamische Ausgestaltung des Auftrages der Anstalten aus, damit die Sender auch künftig die Menschen mit ihren Angeboten im Sinne einer lebendigen Demokratie erreichen können.