Damit sei durch das oberste deutsche Gericht der Weg für das Euro-Rettungspaket mit der Auflage einer stärkeren Beteiligung der Parlamente freigemacht worden.
Mit der deutlichen Aussage zu der Budgetverantwortung des Bundestages und zu den Grenzen der Übertragung auf die Bundesregierung werden mittelbar auch die Beteiligungsrechte und –pflichten des Bundesrates gestärkt. So weist das Bundesverfassungsgericht auf die Mitwirkung des Bundesrates beim Haushaltsvollzug hin. "Deswegen werden wir auch beim aktuellen Gesetzgebungsverfahren die angemessene Beteiligung des Bundesrats einfordern, wie auch bei der Umsetzung des Rettungspakets mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus.", so Beck und Conrad heute in Berlin. Angesichts der Bedeutung und der finanziellen Größenordnung der zu treffenden Entscheidungen sei die demokratische Legitimation durch Bundestag und Bundesrat eine unabdingbare Voraussetzung für die Akzeptanz und das Gelingen der erforderlichen Maßnahmen.