| Richtigstellung

Stellungnahme der Regierungssprecherin

Die Sprecherin der Landesregierung weist den Vorwurf des Verfassungsbruchs bei der Beantwortung von Parlamentarischen Anfragen, wie er heute von der CDU erhoben wurde, zurück. Auch im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes sei von Verfassungsbruch keine Rede.
Die Sprecherin der Landesregierung, Monika Fuhr; Bild: rlp-Archiv

 

Selbstverständlich beantwortet die Landesregierung immer die Parlamentarischen Anfragen. Seit 18. Mai 2011 hat die Landesregierung 558 Kleine Anfragen mit 2669 Einzelanfragen und 14 Große Anfragen mit 458 Einzelfragen - also insgesamt 3127 Einzelfragen beantwortet. Diese Anfragen hat die Landesregierung immer nach bestem Wissen beantwortet. Soweit es bei einigen wenigen Einzelfällen zu Nachfragen gekommen ist, hat die Landesregierung auch einzelne Anfragen ergänzend beantwortet oder Antworten konkretisiert.

 

Mit Blick auf diese seit Jahren bestehende und anerkannte Praxis bei der Beantwortung Großer und Kleiner Anfragen kann von einer Einschränkung des in der Verfassung garantierten Fragerechts der Fraktionen und der Abgeordneten keine Rede sein. Selbstverständlich wird die Landesregierung die jetzt noch offenstehenden 14 Einzelfragen der Opposition ordnungsgemäß beantworten.

 

(Allerdings sollte der Abgeordnete Hans-Josef Bracht zur Kenntnis nehmen, dass das von ihm erwähnte Datum Freitag, der 14. Januar 2012, in keinem uns vorliegenden Kalender auftaucht.) 

Teilen

Zurück