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Studiengebühren haben sich überlebt

Mit Beginn des Sommersemesters 2012 will die Landesregierung für Studentinnen und Studenten keine Studienkonten mehr anlegen. Die bislang erhobenen Studiengebühren für Langzeitstudierende sollen entfallen. Dies ist Ziel eines Entwurfs zur Änderung des Hochschulgesetzes, über den der Landtag am Donnerstag erstmals beraten hat.
Studierende im Hörsaal; Bild: rlp-Archiv

„Mit dem Entwurf gehen wir den Weg für ein gebührenfreies Studium konsequent weiter“, so Wissenschaftsministerin Doris Ahnen. Mit der Gesetzesvorlage setzt die Landesregierung im Hochschulbereich zentrale Forderungen des Koalitionsvertrages zwischen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um.

Rheinland-Pfalz habe schon immer auf allgemeine Studiengebühren verzichtet. Mit den Studienkonten entwickelte die Landesregierung ein Gegenmodell zur Gebührenerhebung in den umliegenden Bundesländern. Mit Ausnahme von Bayern und Niedersachsen rückten nun alle Bundesländer, die bislang allgemeine Studiengebühren erhoben haben, von diesen wieder ab. „Dieser Trend bestätigt unsere Grundüberzeugung. Mit der Abschaffung der Studienkonten stellen wir ausdrücklich klar, dass das Erststudium in Rheinland-Pfalz - wie bisher - studienbeitragsfrei ist, jetzt aber unabhängig von der benötigten Studiendauer“, so Doris Ahnen. Diese Regelung soll auch für Studierende gelten, die für ein Doppelstudium eingeschrieben sind. Die Gebührenpflicht für das Zweitstudium bleibt dagegen erhalten.

„Bereits mit den Studienkonten wollten wir der Lebenswirklichkeit von Studierenden gerecht werden und haben ihnen die Möglichkeit eingeräumt, vor dem Hintergrund familiärer oder beruflicher Umstände bei den Hochschulen eine längere gebührenfreie Studienzeit zu beantragen. Auf ihre Situation wollen wir weiter Rücksicht nehmen“, so Doris Ahnen.

Durch die Abschaffung der Konten entgehen den Hochschulen durch die Studienbeiträge, die nach Verbrauch der Studienkonten erhoben wurden, zwar Einnahmen in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro jährlich. Gleichzeitig entfallen aber auch personelle Kosten und der mit den Studienkonten verbundene bürokratische Aufwand, den die Landesregierung nun auch den Studierenden ersparen kann.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Drittmittel, die den Hochschulen zur Verbesserung der Lehrqualität zur Verfügung stehen, ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden. Sie sollen bei der Feststellung der Aufnahmekapazitäten außer Betracht bleiben. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre, über das die Hochschulen Mittel beantragen können. Zusätzliche Möglichkeiten, die Qualität der Lehre weiterzuentwickeln, ergeben sich durch die seit Anfang des Jahres laufende zweite Phase des Hochschulpakts. Für den Bereich der Lehre ist ein Pro-grammbudget in Höhe von über 40 Millionen Euro vorgesehen. Weitere Änderungen sieht der Gesetzentwurf für die akademische Selbstverwaltung vor: So sollen die Sitzungen der Hochschulräte künftig grundsätzlich hochschulöffentlich sein.

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