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Telekommunikationsgesetz auf gutem Weg

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung des Bundesrates, wegen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Kurt Beck; Bild: rlp-Archiv

Dies sei ein wichtiger Schritt in dem Bemühen, die unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern im Telekommunikationsgesetz zu berücksichtigen. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses gehe allein auf die Initiative der Länder zurück, deren Vorstellungen in dem bisherigen Entwurf des Gesetzes nicht ausreichend berücksichtig worden seien.

Beck sagte: „Wichtig für die Länder ist, dass der Entwurf des TKG zur Ausgestaltung des Regulierungsziels „Netzneutralität“ Rechtsverordnungen des Bundes mit Zustimmung des Bundesrates vorsieht. Unabhängig davon muss jedoch aus unserer Sicht ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für den Datentransport im Internet in das TKG selbst aufgenommen werden. Zur Gewährleistung der Netzneutralität als einem der Regulierungsziele bedarf es verbindlicher gesetzlicher Vorgaben. Im Interesse von Meinungsfreiheit und Pluralismus darf eine inhaltliche Klassifizierung auf keinen Fall erfolgen.“

Eine weitere zentrale Forderung der Länder besteht nach wie vor darin, die Rechte der Länder bei rundfunkbezogenen Entscheidungen im TKG deutlich zu stärken.

Ministerpräsident Beck stellte fest: „Erst kürzlich haben die Erfahrungen mit der Verteilung der Rundfunkfrequenzen aus der sogenannten „Digitalen Dividende“ wieder deutlich gemacht, dass die Regelungen zur Benehmensherstellung mit den Ländern – die zunehmend als bloße Anhörungserfordernisse interpretiert und vollzogen werden – nicht ausreichen. Sämtliche rundfunkbezogenen Regelungen zur Benehmensherstellung mit den zuständigen Landesbehörden müssen deshalb durch ein Einvernehmen ersetzt werden.“

Darüber hinaus wenden sich die Länder gegen die geplante Beschneidung bestehender Rechte des Bundesrates bei der Ausgestaltung der Frequenzordnung. Eine solche Beschränkung sei aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder in Rundfunkfragen nicht hinnehmbar, so Beck.

„Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Bund ist Vorsicht geboten. Nach der Versteigerung von Rundfunkfrequenzen im Rahmen der Digitalen Dividende sind die angefallenen Versteigerungserlöse, die den Ländern anteilig zugesichert worden waren, bisher nicht in der zugesagten Höhe zur Verfügung gestellt worden. Insofern fordern wir für die Zukunft eine hälftige Aufteilung der Versteigerungserlöse aus bislang dem Rundfunk zugewiesenen Frequenzen“, so der Ministerpräsident.

Beck zeigte sich zuversichtlich, dass es durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses gelingen könne, in absehbarer Zeit endlich Antworten auf die drängenden und zentralen Fragen der Telekommunikation zu geben.

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