Unter diesem Motto steht auch der Welttierschutztag am 4. Oktober. Der Deutsche Tierschutzbund warb bei der Kundgebung in Berlin gemeinsam mit Tierschutzvereinen und Tierheimen für eine bundesweit einheitliche Rahmenregelung für die Fundtierkostenerstattung und für einen Finanztopf für dringende Investitionen.
"Die Tierheime leisten Tag für Tag praktische Tierschutzarbeit, zum großen Teil durch ehrenamtliches Engagement und tragen damit erheblich zum Tierschutz bei. Sie leisten auch einen wichtigen Beitrag bei der Betreuung von Fundtieren. Steigende Belegungsdichte und steigende Verweildauer der Tiere führen dazu, dass sich die Lage der Tierheime zugespitzt hat. Knapp die Hälfte der Tierheime bundesweit steht vor der Insolvenz. Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Staatsziel Tierschutz verpflichtet uns, dafür zu sorgen, dass die Tierheime und Tierschutzverbände über eine vernünftige Ausstattung verfügen“, so Ministerpräsident Beck und Umweltministerin Conrad.
Tierschutzvereine und Tierheime werden in Rheinland-Pfalz bei ihrer Arbeit nicht alleine gelassen. Die Landesregierung hat bereits im Jahr 1995 begonnen, konsequent die Arbeit der Tierschutzvereine finanziell zu unterstützen. Für Investitionen in Tierheime hat das Land in den letzten 15 Jahren rund 2,7 Millionen Euro aufgebracht.
Für Unterhaltungskosten und die Kosten der Kastration von Katzen waren es mehr als 600.000 Euro. Zusammen wurden mehr als 3,3 Millionen Euro investiert, Rheinland-Pfalz belegt damit Platz eins unter den Flächenländern.
Aktuell hat die Landesregierung für Tierheime ein Förderprogramm auf den Weg gebracht. Danach soll für die Jahre 2010 und 2011 ein Förderprogramm über rund 1,7 Millionen Euro für Tierheime zur Verfügung stehen. Damit werden die zumeist ehrenamtlich geführten Tierschutzeinrichtungen in ihrer Arbeit unterstützt.
Das Land hat auch mit zahlreichen Bundesratinitiativen Verbesserungen im Tierschutz verfolgt, wie etwa das Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln, eine strengere Regelung von Haltung, Erwerb und Abgabe von Exoten, Verbesserungen beim Tiertransport. Heute wird im Bundesrat über den rheinland-pfälzischen Entschließungsantrag zum Verbot des Schenkelbrands beim Pferd abgestimmt. Dazu soll die im Tierschutzgesetz die für den schmerzhaften Schenkelbrand enthaltene Ausnahmeregelung gestrichen werden.