| Tag des Gedenkens

Trau­er­be­flag­gung angeordnet

Am Freitag, 27. Januar 2017, haben Dienstgebäude der Behörden und Dienststellen des Bundes und des Landes Trauerbeflaggung. Anlass ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
Trauerbeflaggung auf dem Landtagsgebäude
Trauerbeflaggung auf dem Landtagsgebäude

Durch Proklamation des Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog vom 3. Januar 1996 wurde der 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt. Historischer Hintergrund ist die Befreiung des Konzentrationslagers Ausschwitz am 27. Januar 1945 durch die Rote Armee. Ausschwitz steht symbolisch für den Völkermord und für die Millionen Menschen, die durch das Nazi-Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden.

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