| Verbraucherschutz

Über Sprachassistenten

Das Internet der Dinge ist längst in unserem Alltag angekommen. Digitale Sprachassistenten wie die Lautsprecher „Amazon Echo“ und „Amazon Echo Dot“ oder das Konkurrenzprodukt „Google Home“ werden zunehmend genutzt.
Anne Spiegel
Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel

Sie spielen auf Zuruf Musik ab, lesen Nachrichten und Straßenverkehrsinfos vor, führen Bestellungen aus oder steuern Geräte im Haushalt, wie zum Beispiel Lichtschalter und Heizungen, oder verbinden mit Fremdanbietern und deren Diensten. Sprachassistenten und Sprachassistenzsysteme bieten damit völlig neue, sprachgesteuerte Möglichkeiten der Interaktion im Internet und mit internetfähigen Geräten und Diensten. 

Dabei registrieren die digitalen Sprachassistenten mehr, als mancher Nutzerin und manchem Nutzer klar sein dürfte. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich immer auch bewusst machen, dass die Nutzung der Sprachassistenten deren aktives Zuhören voraussetzt. Nur wenn die Geräte auf Empfang sind, erkennt der Assistent die Aufträge. Die Lautsprecher ‚hören‘ damit aber auch alles andere, was gesprochen wird oder was in den Räumen, in denen sie aktiv sind, passiert“, gibt Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel zu bedenken und empfiehlt, die Mikrophone der Geräte zu deaktivieren, wenn der Standby-Modus nicht erforderlich ist. „Denn wie Presseberichte deutlich machen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich der Lautsprecher versehentlich aktiviert.“ 

Da die aufgenommenen Daten der Lautsprecher nicht lokal verarbeitet werden, sondern über das Internet weitergeleitet werden, muss aus Spiegels Sicht auf jeden Fall sichergestellt sein, dass Gespräche oder Geräusche nicht ohne Wissen und Einwilligung der Erfassten weitergegeben werden. Die Weitergabe und Speicherung der Aufnahmen muss auch bestmöglich gegen Zugriffe von außen gesichert sein. „Mein Haus hat die Bundesnetzagentur gebeten, die Sprachassistenten dahingehend zu überprüfen, ob wirklich nur durch die direkte Ansprache des Geräts aufgenommene Daten gespeichert werden. Der Schutz der Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren eigenen Räumen ist mir sehr wichtig.“

Bei den Sprachassistenten „Amazon Echo“ und „Amazon Echo Dot“ werden die Aufnahmen nach Erkennen des Startbefehls nicht lokal verarbeitet, sondern an die Amazon Cloud weitergeleitet und auf Servern des Konzerns gespeichert, die sich auch im Ausland befinden können. Mit den abgehörten Daten lassen sich nicht nur detaillierte Nutzungsprofile erstellen, sondern es liegt in der Natur der Sache, dass in der Wohnung aufgenommene Gespräche und Geräusche einen tiefen Einblick ins Privatleben geben. Der Hersteller Amazon räumt selbst ein, dass er zahlreiche Daten wie IP-Adresse, E-Mail-Adressen, Passwörter, Informationen über Hard- und Software sammelt und mit dem Lautsprecher nicht nur Fragen beantworten, sondern auch seine „Dienste verbessern“ will. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist unklar, wie und an wen diese Informationen weitergegeben werden.

Nicht ersichtlich ist, ob und in welcher Weise die Sprachassistenten mit einem Schutz gegen unzulässige (Hacker-)Angriffe ausgestattet sind. 

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