Die Kommission hat für die Periode 2013-2016 für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio einen ungedeckten Finanzbedarf von rund 304 Mio. Euro festgestellt. Dies hätte einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 18,35 Cent entsprochen.
Angesichts des geringen Betrages und weil eine verlässliche Ertragsplanung für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angesichts des 2013 anstehenden Modellwechsels von der Gebühr pro Gerät hin zu einer Haushaltsabgabe nicht möglich, hat die KEF von einer Gebührenanpassung abgesehen.
Die Kommission geht davon aus, dass die Anstalten weiter mit einem Rundfunkbetrag von 17,98 Euro ihren Aufgaben gerecht werden können. Eine Überprüfung soll im 19. Bericht erfolgen.
<link http: external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>Weitere Informationen zum 18.KEF-Bericht finden Sie hier.