| Forschungsreaktor Triga Mainz

Unabhängige Prüfung für Forschungsreaktor erfolgt

Der Forschungsreaktor TRIGA der Universität Mainz wird durch einen unabhängigen Gutachter überprüft. Insbesondere die Folgen eines hypothetischen Flugzeugabsturzes werden nach Kriterien der Reaktorsicherheitskommission (RSK) untersucht.
Forschungsreaktor der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Bild: rlp-Archiv
Forschungsreaktor der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Bild: rlp-Archiv

In der vergangenen Woche hatte die RSK einen Beratungsbericht vorgelegt und darin festgestellt, dass die darin enthaltenen Aussagen des TRIGA-Betreibers, dass ‚eine Evakuierung der Bevölkerung nicht erforderlich sei’, tatsächlich „erfüllt werden können“. Das hänge jedoch von einer fachlichen Bestätigung dieser Aussagen ab.

Unmittelbar nach Vorliegen der RSK-Stellungnahme am 14.6.2012 hat das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung die Initiative ergriffen und Kontakt zu Gutachtern aufgenommen, die die Aussagen des TRIGA-Betreibers überprüfen sollen. Für nächste Woche sind Gespräche und die Beauftragung vorgesehen.

„Wir haben unmittelbar gehandelt und nehmen den Bericht der RSK ernst“, stellt Wirtschaftsministerin Eveline Lemke fest. „Am Montag findet ein Abstimmungsgespräch mit dem TÜV Rheinland über die gutachterliche Prüfung des Betreiberberichtes zum Flugzeugabsturz auf das Reaktorgebäude statt. Die Landesregierung legt großen Wert auf die Sicherheit dieses Forschungsreaktors, der mit einer thermischen Leistung von 100 Kilowatt vergleichsweise klein ist. Wir werden nach Vorliegen des Gutachtens prüfen, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Der Maßstab ist immer die Sicherheit der Menschen in der Umgebung.“

Nach der Katastrophe von Fukushima hat die RSK eine Stellungnahme zur anlagenspezifischen Sicherheitsüberprüfung deutscher Forschungsreaktoren unter Berücksichtigung eines Flugzeugabsturzes veröffentlicht.

Die RSK kommt bei der Bewertung des Forschungsreaktors TRIGA Mainz zum Ergebnis, dass die Bewertungskriterien des Schutzgrades 1 oder 2 erfüllt werden können. Das bedeutet, dass die radiologischen Auswirkungen auf die Umgebung der Anlage begrenzt bleiben. Selbst bei maximalen Lastannahmen bleiben die Werte unterhalb der Grenzen, die eine Evakuierung der Bevölkerung oder sonstige Katastrophenschutzmaßnahmen erfordern. Die RSK stellt in ihrer Stellungnahme fest, dass die vom Betreiber vorgelegten Unterlagen noch im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren zu überprüfen und zu bestätigen sind.

Den Bericht finden Sie im Internet unter <link http: www.rskonline.de downloads epanlage1rsk447hp.pdf _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>www.rskonline.de/downloads/epanlage1rsk447hp.pdf.

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