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Unterzeichnung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Ministerpräsident Kurt Beck hat das Einvernehmen der in Berlin tagenden Ministerpräsidentenkonferenz zur Unterzeichnung des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrages begrüßt.
Ministerpräsident Kurt Beck
Ministerpräsident Kurt Beck

Beck, der Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist, sagte: "Ziel der Länder war es, die gerechte und zukunftssichere Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen, die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich zu reduzieren und vor allem auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen. Mit dem geräteunabhängigen Rundfunkbeitragsmodell haben wir dieses Ziel nach umfangreichen Vorarbeiten und eingehenden Beratungen erreicht.“

Künftig sind mit einem Beitrag pro Wohnung alle Nutzungsmöglichkeiten – also Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, PC und Autoradio – der in einem Haushalt lebenden Personen abgegolten. Damit entfallen sämtliche bisherigen Mehrfachbeitragspflichten in Haushalten. Finanziell leistungsfähige Behinderte zahlen mit Ausnahme taubblinder Menschen künftig einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel. Dafür soll das barrierefreie Angebot bei ARD und ZDF verbessert werden.

Ministerpräsident Beck sagte: "Für alle gilt ein möglichst einfaches Erhebungsverfahren, das allen datenschutzrechtlichen Aspekten Rechnung trägt. Die Schnüffelei an der Wohnungstür hat damit in Zukunft ein Ende. Die Zahl der Gebührenbeauftragten kann deutlich reduziert werden."

Für Wirtschaft und öffentliche Hand ist ebenfalls ein einfacher und gerechter Ansatz vorgesehen: Dort wird der Beitrag künftig pro Betriebsstätte, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter, erhoben. Für kleine und mittlere Betriebsstätten mit bis zu acht Mitarbeitern gilt ein ermäßigter Beitragssatz von einem Drittel.

Beck betonte: "Dieses Modell ist mittelstandsfreundlich. Neunzig Prozent aller Betriebsstätten fallen in die untersten beiden Beitragsstufen, weil ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte berücksichtigt werden, nicht aber die Auszubildenden. Das heißt, dass die meisten Unternehmen pro Betriebsstätte nur ein Drittel oder einen Beitrag zahlt. Für nahezu alle Filialbetriebe kann außerdem die Ein-Drittel-Privilegierung in Anspruch genommen werden. Außerdem führt die Beitragsfreiheit des ersten Kraftfahrzeuges an Betriebsstätten zu einer weiteren Entlastung vor allem von Kleinbetrieben, Filialunternehmen und Nebenerwerbsselbständigen."

Entscheidend sei, dass die Länder das Modell aufkommensneutral gestaltet hätten, so Beck. Der Beitrag könne mit 17,98 Euro pro Monat stabil bleiben. Gleichzeitig werde der Gesamtertrag konstant gehalten, wobei privater Bereich und Unternehmen sowie öffentliche Hand im bisherigen Umfang zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitrügen.

"Der Weg von der jahrzehntelang gültigen, geräteabhängigen Rundfunkgebühr hin zu einem geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag war lang, anspruchsvoll und nicht frei von Hindernissen. Aber ich halte ihn für richtig und notwendig, denn er führt zu einer zukunftsfähigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die nicht mehr an Geräte anknüpft und damit der Konvergenz der Medien Rechnung trägt“, so Beck. Der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag soll nach der Ratifizierung durch die Landesparlamente und einer notwendigen Umstellungsphase zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

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