| Bundesarbeitsgerichtsurteil

Urteil des BAG ist ein großer Erfolg

Arbeitsministerin Malu Dreyer zeigte sich über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist, sehr erfreut. "Für die Tarifpolitik ist diese Entscheidung von immenser Bedeutung. Das gilt selbstverständlich auch für die Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche“, erklärte Ministerin Dreyer heute in Mainz.
Arbeitsministerin Malu Dreyer; Bild: Stk
Arbeitsministerin Malu Dreyer

"Der Beschluss macht deutlich, dass die CGZP im Interesse der Arbeitgeber gehandelt hat – nämlich Tarifverträge mit äußerst geringen Löhnen und schlechten Arbeitsbedingungen auszuhandeln“, so Dreyer. Die Ministerin erklärte, dass nun die Beschäftigungsbedingungen in der Leiharbeit auf ordentliche Füße gestellt werden könnte; über 200.000 Beschäftigte würden davon profitieren. Aufgrund der Tarifverträge der CGZP mussten die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in der Vergangenheit erhebliche Nachteile bei den Arbeitsbedingungen und den Löhnen hinnehmen.

Das Bundesarbeitsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die CGZP nicht die Voraussetzungen erfüllt, um als Spitzenorganisation in eigenem Namen Tarifverträge abschließen zu können. Der Beschluss stärkt Gewerkschaften, die angemessene Arbeitsbedingungen und gute Löhne aushandeln. Diese können das Tarifgeschehen in der Leiharbeit zukünftig bestimmen und die rechtliche und vor allem die finanzielle Situation der Beschäftigten deutlich verbessern. Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und die DGB-Gewerkschaften haben dies bereits mit ihrem Mindestlohntarifvertrag vom März 2010 bereits umgesetzt.

Die Landesregierung fordert weiterhin, dass die Leiharbeitsbranche zumindest in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden muss, damit der vorliegende Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. "Vorrangige Forderung ist aber immer noch ein gesetzlicher Mindestlohn, der solche Missstände, wie sie durch die Tarifverträge der CGZP gegeben waren, verhindert“, erklärte Dreyer.

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