| Asylbewerber

Urteil zur Anhebung des Regelsatzes für Asylbewerber begrüßt

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu höheren Geldleistungen für Asylbewerber hat Rheinland-Pfalz den Bund aufgefordert, die Mehrkosten zu übernehmen. Er solle so seiner Verantwortung gegenüber den Asylsuchenden gerecht werden, erklärte Integrationsministerin Irene Alt.
Asylverfahrengesetz; Bild: rlp-Archiv

Sie begrüße das Urteil sehr. "ch freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist." Der Bund sei nun gefragt, schnellstmöglich eine sachgerechte, nachvollziehbare und überprüfbare Berechnung vorzulegen.

"Das Asylbewerberleistungsgesetz bedarf aber noch weiterer Reformen", forderte Alt. Statt Sach- sollte es Geldleistungen für Asylsuchende geben. "Das Sachleistungsprinzip verhindert, dass Asylbewerber selbstbestimmt nach ihren individuellen Bedürfnissen wirtschaften können", erklärte die Ministerin.

Laut Bundesverfassungsgericht verstoßen die derzeitigen Geldleistungen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die Richter ordneten eine Übergangsregelung an, die sich an der Berechnung der Leistungen für Empfänger von Hartz IV oder Sozialhilfe orientiert. Betroffen sind deutschlandweit rund 130 000 Menschen (Az. 1 BvL 10/10 und 2/11).

<link http: mifkjf.rlp.de aktuelles einzelansicht archive july article bundesverfassungsgericht-kippt-asylbewerberleistungssaetze _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>Zur Pressemeldung von Ministerin Alt.

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