Das Urteil bestätige die Auffassung der Länder, so Stadelmaier, dass grundsätzlich alle für den Rundfunkempfang geeigneten Geräte eine Gebührenpflicht auslösen. Es schaffe Rechtssicherheit für die nächste Zeit und trage damit zur Stabilisierung des Gebührenaufkommens bei.
Stadelmaier verwies in diesem Zusammenhang jedoch auf die Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf ihrer letzten Konferenz in Magdeburg vom 20. bis 22. Oktober 2010. Dort haben diese beschlossen, ein geräteunabhängiges Rundfunkbeitragsmodell statt des bisherigen Rundfunkgebühren¬systems auf den Weg zu bringen. Nach dem im Entwurf vorliegenden Rundfunk¬beitragsstaatsvertrag wird zukünftig der Beitrag pro Haushalt (Wohnung) oder pro Betriebsstätte erhoben.
Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht das bisherige System bestätigt habe, sei das neue Beitragsmodell die zukunftssicherere Lösung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, so Stadelmaier weiter.