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Urteil zur Richterbesoldung

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine Entscheidung zur Besoldung eines Leitenden Oberstaatsanwalts (Besoldungsstufe R 3) für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2012 getroffen. Finanzministerin Doris Ahnen zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert.
Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, verkündete das Urteil zur Richterbesoldung; Bild: dpa
Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, verkündete das Urteil zur Richterbesoldung; Bild: dpa

 „Wir haben mit der Begrenzung der Anpassung von Bezügen auf je ein Prozent für die Jahre 2012 bis 2014 zwar eine schwierige, aber für den Landeshaushalt eine notwendige Entscheidung getroffen. Wir haben dabei die Interessen der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter an einer amtsangemessen Bezahlung in unsere Überlegungen mit einbezogen. Die Höhe der Besoldung hat nun das Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärt. “

Ahnen wies darauf hin, dass für die Jahre 2015 und 2016 das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder zeit- und wirkungsgleich auf die rheinland-pfälzischen Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen werden soll. Das habe man bereits im vergangenen Jahr unabhängig vom Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht so entschieden. Ahnen: „Damit wollten wir nicht nur unserem verfassungsrechtlichen Auftrag nach einer amtsangemessenen Alimentation nachkommen, sondern auch die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes würdigen. Auch wenn wir aufgrund der Schuldenbremse im Bereich des Personalkosten auf eine maßvolle Anpassung weiterhin Wert legen müssen.“

Ahnen zeigte sich insofern dankbar, dass das Urteil nun klare Kriterien festgelegt habe, um den Grundsatz der Alimentation praktikabel und einschätzbar zu fassen. „Es gibt nun einen klaren Prüfkatalog, an dem wir uns orientieren werden. Wir werden bei künftigen Anpassungen genau hinsehen, inwieweit die Kriterien eingehalten werden und hoffen, dass wir gerichtliche Auseinandersetzungen über die Höhe der Besoldung in Zukunft vermeiden können.“

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