Die nötigen Weichenstellungen dazu haben die Finanzministerinnen und Finanzminister in diesem Jahr vollbracht, das Bundeskabinett hat in diesem Monat ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verabschiedet.
Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen: „Die Informationstechnologie hat Gesellschaft und Wirtschaft verändert. Sie ist auf Seiten der meisten Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und der Finanzverwaltung nicht mehr wegzudenken. Die damit verbundenen Vorteile und Erleichterungen gilt es, noch stärker für das Besteuerungsverfahren zu nutzen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben die Länder gemeinsam mit dem Bund ein Modernisierungskonzept für das Besteuerungsverfahren erarbeitet. Dieses Großprojekt enthält umfangreiche Einzelmaßnahmen, die Verbesserungen und Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen. Das Gesetz soll spätestens zum Jahresbeginn 2017 in Kraft treten, und die darin enthaltenen Maßnahmen sollen im Jahr 2022 abgeschlossen sein.“
Doris Ahnen weiter: „Besonders begrüße ich die Absicht, die Serviceorientierung der Steuerverwaltung zugunsten des Steuerpflichtigen weiter auszubauen. Dazu gehört vor allem, dass der Umfang der vorausgefüllten Steuererklärung ausgeweitet wird. Zudem ist es ein gutes Ziel, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bei Steuererklärungen in Zukunft in aller Regel auf Belege verzichtet werden kann; nur wenn ein Beleg für die Prüfung der Steuererklärung erforderlich sein sollte, wird das Finanzamt ihn dann nachträglich anfordern. Das ist ein echter Beitrag für Bürokratieabbau und zur Entlastung aller Steuerpflichtigen.“
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Steuern
Verbesserungen für Bürger
In der Steuerverwaltung müssen die Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnik stärker genutzt werden, um den Vollzug der Steuergesetze spürbar zu vereinfachen.

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