Mit diesem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, effektiv gegen unseriöse Geschäftspraktiken einiger Unternehmen vorzugehen, die ihre Kunden mit gezielten irreführenden Gestaltungsweisen im Internet in Kostenfallen locken. Trotz der Erweiterung der Widerrufsrechte im Jahr 2009 durch das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen boomt das Geschäft mit vermeintlichen "Gratisangeboten" im Internet, mit denen Verbraucher in Kostenfallen gelockt werden.
Der Chef der Staatskanzlei, Staatsekretär Martin Stadelmaier und Jacqueline Kraege, Staatssekretärin im Verbraucherschutzministerium, stellten fest: „Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine gesetzliche Lösung erforderlich, die die Transparenz von Kosten im Internet gewährleistet und es unseriösen Anbietern erschwert, durch unklare Preisangaben im Internet Kunden in Kostenfallen zu locken. Die derzeitige Gesetzeslage reicht offensichtlich nicht aus, um die Online-Nutzer wirksam vor den vielen unseriösen Geschäftspraktiken im Internet zu schützen.“
Auf Initiative von Rheinland-Pfalz beschloss der Bundesrat bereits im September 2008 im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gegen unerlaubte Telefonwerbung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet, die sogenannte „Bestätigungs- bzw. Buttonlösung“ im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern. Bei Vertragsschlüssen im Internet müsse der Unternehmer zunächst auf die Gesamtkosten des Vertrags hinweisen und diese durch den Kunden auch bestätigen lassen. Ohne eine Bestätigung soll der Vertrag nicht wirksam sein. Durch diese „Bestätigungslösung“ soll Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Abschluss des Vertrages im Internet klar angezeigt werden, dass das entsprechende Angebot kostenpflichtig ist. Die Bundesregierung hatte diesen Vorschlag des Bundesrates mit Hinweis auf den europäischen Kontext abgelehnt.
„Es ist notwendig, dass die Kostenbestätigung und die Vertragserklärung nicht durch einen einzelnen „Klick" gleichzeitig an den Unternehmer versendet wird. Nur durch die Trennung des Verfahrens in zwei Schritte, erhalten die Kunden ausreichend Gelegenheit, sich in bewusster Kenntnis des Preises einer Leistung für oder gegen einen Vertragsschluss zu entscheiden“, so Kraege.
Selbst wenn das Europäische Parlament bereits über einen Richtlinienentwurf über Rechte der Verbraucher diskutiert, ist mit einem Inkrafttreten dieser europäischen Regelungen wegen langer Umsetzungsfristen erst in mehreren Jahren zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist eine nationale Lösung im Vorfeld dieser möglichen europäischen Lösung ein notwendiger Zwischenschritt, um die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland jedenfalls zwischenzeitlich vor „Internetabzocke“ zu schützen.