Die Grundfrage der Größe der Gremien wurde in der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs thematisiert. Dabei wurde deutlich, dass eine Verkleinerung der Gremien eine adäquate Anpassung darstellt, um eine staatsferne Ausgestaltung der Gremienbesetzung zu gewährleisten. Dabei soll zunächst die Anzahl der staatlichen und staatsnahen Mitglieder reduziert werden. Die Zusammensetzung im Übrigen wird in einem zweiten Schritt entschieden.
„Die Verkleinerung des Fernsehrats auf 60 Mitglieder und des Verwaltungsrats auf 12 Mitglieder setzt ein deutliches Zeichen, dass wir es mit der staatsfernen Ausgestaltung der Gremien ernst meinen. Inwieweit die Plätze nun konkret vergeben werden, ist hiermit jedoch noch nicht entschieden worden. Nunmehr werden die vorbereitenden Arbeiten auf Fachebene für einen Staatsvertragsentwurf fortgeführt. Danach wird sich die Rundfunkkommission erneut mit der Thematik befassen und dabei insbesondere über die konkrete Zusammensetzung beraten“, so die Vorsitzende der Rundfunkkommission.
„Unser gemeinsames Ziel muss es nun sein, eine den Leitlinien der Entscheidung entsprechende zukunftsfähige Gesamtstruktur bei der Zusammensetzung und den Verfahren der Binnenkontrolle durch die Gremien abzubilden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.