| Abgeordnetenbesuche

Verkürzung der Frist vor Wahlen

Die Frist, in der Abgeordnete und Vertreterinnen und Vertreter von Parteien staatliche Dienststellen vor Wahlen besuchen dürfen, soll von bisher acht auf sechs Wochen verkürzt werden. Für Besuche auf Einladung von Bildungseinrichtungen, wie Schulen und Hochschulen, soll es vor Wahlen keine zeitliche Einschränkung geben.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer; Bild: rlp-Archiv
Ministerpräsidentin Malu Dreyer; Bild: rlp-Archiv

Das Kabinett beschloss, dem Landtag eine Änderung der bestehenden Vereinbarung vorzuschlagen, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Sitzung mitteilte. Die beabsichtigte Neuregelung war auch Gegenstand der Beratungen im Ältestenrat des Landtages. „Mit der Änderung folgen wir einer Anregung aus dem Parlament, die Frist zu verkürzen. Schulen und Hochschulen haben zudem einen besonderen Bildungsauftrag, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende haben oft ein großes Interesse an politischen Themen. Daher ist es angemessen, ihnen die Möglichkeit zu geben, mit Abgeordneten und Vertreterinnen und Vertretern politischer Parteien auch vor Wahlen zeitlich unbefristet zu diskutieren“, so die Ministerpräsidentin. Die Neuregelung soll rechtzeitig vor der Europa- und Kommunalwahl im Mai in Kraft treten.

Die derzeitige „Acht-Wochen-Frist“ für Informationsbesuche von Abgeordneten und Vertreterinnen und Vertretern von Parteien bei staatlichen Dienststellen vor Wahlen gründet auf einer Vereinbarung zwischen Landesregierung und Landtag aus dem Jahre 1976. Damit soll insbesondere dem Gedanken der Neutralität Rechnung getragen und vermieden werden, dass Behördenleiter und Bedienstete in Konfliktsituationen geraten.

Mit einem Schriftwechsel zwischen der Ministerpräsidentin und dem Landtagspräsidenten wird die Vereinbarung in Kraft gesetzt und im Ministerialblatt der Landesregierung und im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht werden.

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